Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0754

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Malermeister Reihold Casper -    am 02.01.2014 =  200,00 € Geldspende für FFw                                                                                                                   Dorf Mecklenburg

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Gemäß § 5 der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde Dorf Mecklenburg bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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