Beschlussvorlage - VO/GV04/2008-049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Feststellung der Jahresrechnung 2007, die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und die Entlastung der Bürgermeisterin.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung über die Jahresrechnung spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen; zugleich entscheidet sie über die Entlastung.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, prüft der Finanzausschuss die Jahresrechnung.

Nach Prüfung der Jahreshaushaltsrechnung 2007 durch den Finanzausschuss der Gemeinde Metelsdorf, wird eine Entlastung der Bürgermeisterin befürwortet.

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