Beschlussvorlage - VO/GV09/2014-0665

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Bobitz für das Jahr 2014.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeindevertretung jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach erfolgter Beratung im Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz erfolgt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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