Beschlussvorlage - VO/GV09/2014-0666

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept 2014.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist aufgrund § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben, und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Der Haushaltsplan 2014 konnte nicht ausgeglichen werden. Das Defizit im Finanzhaushalt muss durch die Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln gedeckt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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