Beschlussvorlage - VO/GV04/2008-051
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Befreiung von einer Festsetzung im B-Plan Nr. 2 "Wohngebiet Metelsdorf Süd" der Gemeinde Metelsdorf
Hier: "Überbaubare Grundstücksfläche"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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13.08.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Frau
Täufer und Herr Tepasse stellen einen Antrag auf Befreiung von der Festsetzung
zur Baugrenze an der Planstraße A. Sie planen den Bau eines Wohngebäudes im
Bungalowstil auf dem Flurstück 129/46, Flur 1, Gemarkung Metelsdorf. Um dieses
Gebäude mit einem östlich daneben liegenden Carport errichten zu können, würde
eine Ecke des Hauptgebäudes ca. 1,30 m bis 1,50 m in den Bereich, der von der
Bebauung freizuhalten ist, hineinreichen.
In
der Festsetzung des B-Planes zum Punkt „Überbaubare
Grundstücksfläche“ heißt es dazu:
„Gemäß
§ 23 (3) BauNVO ist ein Vortreten von Gebäudeteilen (wie z.B. durch Erker,
Balkone, Windfänge o.ä.) vor die straßenseitige Baugrenze bis zu einem Drittel
der straßenseitigen Gebäudebreite und in einer Tiefe von max. 1,50 m
zulässig.“
