Beschlussvorlage - VO/GV04/2008-055
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Ergänzungssatzung "Metelsdorfer Weg" der Gemeinde Metelsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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13.08.2008
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Beschlussvorschlag
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der
Ergänzungssatzung „Metelsdorfer Weg“
wurden von den
Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft:
Es ergeben
sich: - zu berücksichtigende
Stellungnahmen und
-
teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen
Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum
Beschluss genommen.
2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1
Nr. 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der
Landesbauordnung M-V
( LBauO M- V ) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (
GVOBI. M- V S. 102 ),
beschließt die Gemeindevertretung die Ergänzungssatzung
„Metelsdorfer Weg“ für den Bereich
einer Teilfläche des Flurstückes- Nr. 173/5 und dem Flurstück- Nr.
173/8, Flur 1, Gemarkung
Metelsdorf, am Ende des Metelsdorfer Weges, bestehend aus Karte mit
Zeichenerklärung und den
inhaltlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung baulicher
Anlagen, als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird
beauftragt, den Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zumachen;
dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden
eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
