Beschlussvorlage - VO/GV04/2008-055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Metelsdorfer Weg“

    wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft:

    Es ergeben sich:       - zu berücksichtigende Stellungnahmen und

                                      - teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen

    Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) in der Fassung der  

    Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V

    ( LBauO M- V ) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 ( GVOBI. M- V S. 102 ),     

    beschließt die Gemeindevertretung die Ergänzungssatzung „Metelsdorfer Weg“ für den Bereich

    einer Teilfläche des Flurstückes- Nr. 173/5 und dem Flurstück- Nr. 173/8, Flur 1, Gemarkung

    Metelsdorf, am Ende des Metelsdorfer Weges, bestehend aus Karte mit Zeichenerklärung und den

    inhaltlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher

    Anlagen, als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zumachen;

    dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den

    Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

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