Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0764

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen  

Bebauungsplanes Nr. 18 „Karow – Metelsdorfer Straße, Flurstück- Nr. 85/3“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft : - die Stellungnahmen werden berücksichtigt

 

Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, das Ergebnis mitzuteilen.

 

-          Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. IS. 2414), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke ( Baunutzungsverordnung  BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) vom 18.04.2006 (GVOBI. M- V S. 102) - alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes- Nr. 18 „Karow- Metelsdorfer Straße, Flurstück- Nr. 85/3“, für das Gebiet: Gemeinde Dorf Mecklenburg/ Gemarkung Karow, Flur 1, Flurstück- Nr. 85/3, innerhalb der Ortslage Karow an der Metelsdorfer Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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