Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0764
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 "Karow – Metelsdorfer Straße, Flurstück- Nr. 85/3"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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04.03.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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15.04.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 18 „Karow – Metelsdorfer Straße, Flurstück- Nr. 85/3“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft : - die Stellungnahmen werden berücksichtigt
Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, das Ergebnis mitzuteilen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. IS. 2414), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke ( Baunutzungsverordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) vom 18.04.2006 (GVOBI. M- V S. 102) - alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes- Nr. 18 „Karow- Metelsdorfer Straße, Flurstück- Nr. 85/3“, für das Gebiet: Gemeinde Dorf Mecklenburg/ Gemarkung Karow, Flur 1, Flurstück- Nr. 85/3, innerhalb der Ortslage Karow an der Metelsdorfer Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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549,4 kB
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