Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0774
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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15.04.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs.4
Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Bezirksschornsteinfegermeister
Uwe Gerath, Karow am 30.05.2013= 250,00 € Sachspende für KITA
(div.Spielwaren)
PDZ Danny Schulz, Dorf Meckl. am 06.03.2014= 197,42 € Sachspende für KITA
(Kieslieferung)
Wohnungsgesellschaft Dorf
Mecklenburg am 12.03.2014 = 300,00 € Geldspende für FFw Dorf Meckl.
Hobelspanverarbeitung GmbH
Kritzow am 31.03.2014 = 500,00 € Geldspende für FFw
Dorf Mecklenburg
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € darf der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden entscheiden, ab einer Wertgrenze über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
