Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0774

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs.4

Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Bezirksschornsteinfegermeister

Uwe Gerath, Karow                    am 30.05.2013=   250,00 € Sachspende für KITA

                                                                                                (div.Spielwaren)

 

PDZ Danny Schulz, Dorf Meckl. am 06.03.2014=   197,42 € Sachspende für KITA

                                                                                                (Kieslieferung)

 

Wohnungsgesellschaft Dorf

Mecklenburg                              am 12.03.2014 =   300,00 € Geldspende für FFw  Dorf Meckl.

 

Hobelspanverarbeitung GmbH

Kritzow                                       am 31.03.2014 =   500,00 € Geldspende für FFw

                                                                                                  Dorf Mecklenburg

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an

Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € darf der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden entscheiden, ab einer Wertgrenze über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.

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Finanz. Auswirkung

 

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