Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen erteilt das Einvernehmen zum Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG zur Erweiterung der baurechtlich genehmigten Anlage zum Mahlen von Futtermitteln auf 1.100t/d Fertigerzeugnisse.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Firma Agrifirm Deutschland GmbH – Futtermittelwerk Losten stellt einen Antrag für die Errichtung und den Betrieb einer Hammermühle, einer Anlage zum Mahlen von Futtermitteln oder ähnlichen nicht als Futtermittel bestimmten pflanzlichen Stoffen (Mühlen) mit einer Produktionskapazität von 1000 Tonnen Fertigerzeugnissen je Tag. Es wird geplant die vorhandene Hammermühle durch eine leistungsstärkere Hammermühle zu ersetzen, inklusive einer zweiten Presslinie mit Vakumbeschichtung, aufgrund der Kapazitätserhöhung. Es handelt sich um eine nach BImSchG genehmigungspflichtige Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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