Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0785

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg erteilt das Benehmen als Schulträger, ab dem 01.08.2014 die Funktion als Schulleiterin der Grundschule Dorf Mecklenburg an Frau Katja Schuster zu übertragen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch das Staatliche Schulamt Schwerin wurde der Gemeinde Dorf Mecklenburg mitgeteilt, dass ab dem 01.08.2014 die Funktion der Schulleiterin an Frau Katja Schuster übertragen werden soll.

Gemäß § 101 Abs. 2 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG

M-V) vom 13. Februar 2009, in der Bekanntmachung vom 10. September 2010, in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 04. Februar 2014, Abschnitt IV Pkt. 3.3, ist mit dem Schulträger vor der Bestellung eines Schulleiters Benehmen herzustellen.

Zur Herstellung des Benehmens ist Frau Katja Schuster als zu berufende Schulleiterin zur Gemeindevertretersitzung eingeladen, um mit ihr über die Vorstellungen, Ziele und die weitere Entwicklung der Schule zu diskutieren und sich ein Bild von Frau Schuster zu machen.

Erfolgt bis zum 30.05.2014 keine Äußerung seitens des Schulträgers, wird von einer Zustimmung zum Vorschlag des Staatlichen Schulamtes Schwerin ausgegangen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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