Beschlussvorlage - VO/GV12/2014-0340
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Finanzausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Inge Hein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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17.06.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich nach § 36 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V aus Gemeindevertreter/innen und sachkundigen Einwohner/innen zusammen, wobei die Gemeindevertreter/innen die Mehrheit stellen.
Auf der Grundlage des § 36 i.V. mit § 32 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Barnekow erfolgt die Wahl der Mitglieder. Der Finanzausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen erhalten die Mitglieder 30 Euro pro Sitzung und der/die Vorsitzende oder deren Stellvertreter/in für jede geleitete Sitzung 60 Euro.
