Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf wählt

Herrn / Frau

 

1. __________________

 

2. __________________

 

3. __________________

 

4. _________________sachk. EW

 

5. _________________sachk. EW

 

in den Finanzausschuss.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich nach § 36 Absatz 5 der Kommunalverfassung aus Gemeindevertreter/innen und sachkundigen Einwohner/innen zusammen, wobei die Gemeindevertreter/innen die Mehrheit stellen.

Auf der Grundlage des § 36 i.V. mit § 32 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Metelsdorf erfolgt die Wahl der Mitglieder der beratenden Ausschüsse. Der Finanzausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen erhalten die Mitglieder 30 Euro pro Sitzung und die/der Vorsitzende oder deren Stellvertreter/in für jede geleitete Sitzung 60 Euro.

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