Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0290
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Mitglieder des Finanzausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Inge Hein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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03.07.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich nach § 36 Absatz 5 der Kommunalverfassung aus Gemeindevertreter/innen und sachkundigen Einwohner/innen zusammen, wobei die Gemeindevertreter/innen die Mehrheit stellen.
Auf der Grundlage des § 36 i.V. mit § 32 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Metelsdorf erfolgt die Wahl der Mitglieder der beratenden Ausschüsse. Der Finanzausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.