Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0295

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:    siehe Anlage      

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirk-samen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf den Bebauungsplan Nr. 6 mit der Gebietsbezeichnung "Wohngebiet an der Mecklenburger Straße" als Satzung.

 

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 6 wird gebilligt.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 6 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf hat am 17.03.2014 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 "Wohngebiet an der Mecklenburger Straße" beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte nach den Bestimmungen des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 6 beabsichtigt die Gemeinde den bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 (VE-Plan Nr. 4) in einen qualifizierten Bebauungsplan zu überführen. Dies wurde im Wesentlichen notwendig, weil in einem Teilbereich die Baugrenzen erweitert werden sollen. Eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bzw. eine Änderung des Durchführungsvertrages ist nicht möglich, da es keinen Vorhabenträger im Sinne des § 12 BauGB mehr gibt.

Der Entwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung ebenfalls am 17.03.2014 gebilligt. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben ordnungsgemäß stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben.

Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden. Der Bebauungsplan ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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