Beschlussvorlage - VO/GV09/2014-0711

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz wählt

Herrn/Frau

 

1. __________________

 

2. __________________

 

 

als weitere Vertreter in den Zweckverband Wismar.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Wahl erfolgt auf der Grundlage des § 156 Abs. 2, 3 i.V. mit § 32 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V und der jeweiligen Verbandssatzung.

Die Verbandsversammlung besteht für die Wahlperiode der Gemeindevertretungen aus den Bürgermeistern der Stadt Neukloster und der verbandsangehörigen Gemeinden als geborene Mitglieder; weiteren Vertretern der Stadt Neukloster und der verbandsangehörigen Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern. Für die Gemeinde Bobitz sind 2 weitere Mitglieder zu entsenden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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