Beschlussvorlage - VO/GV11/2014-0346

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Umschuldung eines Kommunaldarlehens, aufgrund des Ablaufs der Zinsbindung zum 15.08.201

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Ursprungsdarlehen (1.903.413,80 DM/973.200,02 €) wurde im Jahr 1994 für die Tilgung der Altverbindlichkeiten aus dem Wohnungsbau aufgenommen. Zwischenzeitlich 2004 umgeschuldet (Zinssatz 4,33 %). Die Zinsbindung läuft nun erneut ab, zum 15.08.2014. Die Umschuldung ist planmäßig im Haushalt der Gemeinde Ventschow für das Jahr 2014 vorgesehen. Sie bedarf keiner Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Da die Gemeindevertretung bis zum vertraglich festgelegten Umschuldungstermin nicht mehr tagt, wird der Bürgermeister beauftragt, dem günstigsten Kreditinstitut den Zuschlag zu erteilen.

Über das Ergebnis ist die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung zu informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Aufrundung des monatlichen Annuitätenbetrages auf 4.000 € steigt die Gesamtauszahlungssumme für 2014 um 983,36 €.

Die z. Z. günstigeren Zinskonditionen haben zur positiven Folge, dass der bisherige  Zinsaufwand um ca. 50 % sinkt und die Tilgung entsprechend steigt

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