Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1310

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen wird der Hauptausschuss durch den Bürgermeister und je ein Mitglied der in der Gemeindevertretung vertretenden Fraktionen besetzt. Für jedes Hauptausschussmitglied wird ein Stellvertreter gewählt.

Die Gemeindevertretung wählt folgende Mitglieder und Stellvertreter in den Hauptausschuss:

 

1.      Bernd Heidrich……………………              Stellvertreter: …………………………………..

2.      Guido Wunrau………………………              Stellvertreter: …………………………………..

3.      Bernd Wedel………………………              Stellvertreter: …………………………………..

4.      Katy Rathsack………………………              Stellvertreter: Hans Kreher

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 35 i.V. mit § 32 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V erfolgt die Wahl der Hauptausschussmitglieder und deren Stellvertreter.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen erhalten die Mitglieder 24 Euro pro Sitzung und die/der Vorsitzende/r oder deren Stellvertreterin/Stellvertreter für jede geleitete Sitzung 48 Euro.

 

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