Beschlussvorlage - VO/AA07/2014-0269
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl des 2. stellvertretenden Amtsvorstehers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Inge Hein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
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Entscheidung
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17.07.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 139 Kommunalverfassung M-V wählt der Amtsausschuss aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretungen zwei Personen, die den Amtsvorsteher im Verhinderungsfall vertreten. Die Reihenfolge ist mit der Wahl festzulegen. § 40 Absatz 3 der KV M-V gilt entsprechend.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Den Stellvertreterinnen oder den Stellvertretern der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers wird nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung M-V für ihre besondere Tätigkeit bei Verhinderung der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers je nach Dauer der Vertretung eine entsprechende Aufwandsentschädigung in Höhe von 1/30 von 970,00 Euro kalendertäglich gewährt.
