Beschlussvorlage - VO/AA07/2014-0275

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen bestellt

 

Frau Birgit Heine

 

zur Gleichstellungsbeauftragten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 142 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V i.V. mit der Hauptsatzung des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen erfolgt die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten.

Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Kommunalen Wahlperiode. Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie ist in Ausübung ihrer Tätigkeit an fachliche Weisungen nicht gebunden; sie unterliegt aber der allgemeinen Dienstaufsicht der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Amtshaushalt stehen finanzielle Mittel (07.11100.5019000) für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 130 Euro zur Verfügung.

 

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