Beschlussvorlage - VO/GV03/2014-0311

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kursivdruck zeigt die Änderungen zur bestehenden Hauptsatzung an.

Der § 7 Entschädigungen erhält aufgrund der Entschädigungsverordnung M-V vom 27. August 2013 eine Neufassung.

Für die zugelassenen Aufwandsentschädigungen sind die Höchstbeträge im Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung eingearbeitet. (siehe Entsch VO M-V)

Neu mitaufgenommen wurde in der Satzung aus dem § 8 der Abs. 2 der Entsch VO M-V, dass die stellvertretenden Personen des ehrenamtlichen Bürgermeisters eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung monatlich erhalten können, unabhängig davon ob die Vertretung ausgeübt wird. Bisher wurde in der Hauptsatzung der Gemeinde die Zahlung einer Aufwandsentschädigung geregelt bei ausgeübter Vertretung.

Bei Beschlussfassung tritt der § 7 Entschädigungen zum 01.01.2015 In kraft.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Beschluss der Höchstbeträge der Aufwandsentschädigungen steigt im Haushaltsjahr 2015 der finanzielle Bedarf von bisher 8.600 Euro auf ca. 14.000 Euro.

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Anlagen

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