Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt auf der Grundlage des § 52 der Kommunal-verfassung M-V, die Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt

 

in Höhe von                          6.500,00 €,

 

für die Umsetzung der Sirenenanlage der Feuerwehr Beidendorf vom Gebäude des ehemaligen Pflegeheimes auf einen neu zu errichtenden Stahltelemast.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Sirenenanlage der Feuerwehr Beidendorf ist auf dem Gebäude des ehemaligen Altenheims, das nicht Grundbesitz der Gemeinde Bobitz ist, stationiert. In den vergangenen Wochen aufgetretene Probleme, wie die Stromabschaltung für das Gebäude oder Komplikationen für den Vertragsmonteur bei Ausfall der Sirene, zeigen, dass eine Lösung gefunden werden muss, die jedoch nicht durch eine schnelle Änderung der Eigentumsverhältnisse möglich ist.

Es ist daher erforderlich, die Sirenenanlage auf einen Mast umzusetzen.

Die Kosten dafür betragen entsprechend dem vorliegenden Angebot  5.727,47 €. Zusätzlich entstehen Kosten für den Einsatz eines Kranes bzw. eines Hubwagens zur Aufstellung des Mastes. Die Kosten, für die Maßnahme insgesamt, werden auf 6.500 € geschätzt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe fällt an bei der Haushaltsstelle 09/2.13010.94020 mit einem Betrag von 6.500 Euro.

Die Deckung der Ausgabe ist durch Mittel aus der allgemeinen Rücklage gesichert.

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