Beschlussvorlage - VO/GV09/2014-0726

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz erteilt die Zustimmung zur Wahl von Bernd Neumann zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Beidendorf.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung vom 03.Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Ortswehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Wahlversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Beidendorf am 04.07.2014 wurde der Kamerad Bernd Neumann mit der Zwei- Drittel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zum Ortswehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter in das Beamtenverhältnis berufen und zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...