Beschlussvorlage - VO/GV09/2014-0727

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz erteilt die Zustimmung zur Wahl von Bernhard Kujat zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Beidendorf.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Ortswehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Wahlversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Beidendorf am 04.07.2014 wurde der Kamerad Bernhard Kujat mit der Zwei- Drittel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter in das Beamtenverhältnis berufen und zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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