Beschlussvorlage - VO/GV11/2014-0337

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Agrarprodukte Kleekamp,  am  5.05.2014 =   130,00 € Geldspende für Sporthalle Ventschow

 

Dieter Voß, Ventschow     am 18.06.2014 =   500,00 € Geldspende für Sporthalle Ventschow

 

MOS Service GmbH,

Ventschow                        am 17.06.2014 =   600,00 € Geldspende für Sporthalle Ventschow

 

VR-Bank Güstrow,            am   7.07.2014 =   500,00 € Geldspende für Sporthalle Ventschow

 

Betonwerk Ventschow,     am   9.07.2014 = 3.000,00 € Geldspende für Sporthalle Ventschow

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an

Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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