Beschlussvorlage - VO/GV11/2014-0337
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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01.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
Agrarprodukte Kleekamp, am 5.05.2014 = 130,00 € Geldspende für Sporthalle Ventschow
Dieter Voß, Ventschow am 18.06.2014 = 500,00 € Geldspende für Sporthalle Ventschow
MOS Service GmbH,
Ventschow am 17.06.2014 = 600,00 € Geldspende für Sporthalle Ventschow
VR-Bank Güstrow, am 7.07.2014 = 500,00 € Geldspende für Sporthalle Ventschow
Betonwerk Ventschow, am 9.07.2014 = 3.000,00 € Geldspende für Sporthalle Ventschow
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
