Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1363

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV 2015 abzugeben:

 

  1. Die Gemeinde Bad Kleinen widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da dies nachhaltig die touristische Entwicklung und Infrastruktur der Gemeinde einschränken würde, geplante und begonnene investive Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Ausbau bzw. Lückenschluss von Radwegenetzen und Radwanderrouten, Straßenbau, kulturelle Angebote) dürfen nicht verhindert werden.
  2. Die Gemeinde Bad Kleinen widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da das Landesraumentwicklungsprogramm als Basis dienen soll, auf der die unterschiedlichen Förderstrategien und –programme ansetzen können. Förderstrategien, Zuweisungen, Fördertatbeständen oder Fördermittelvergaben sind abhängig von den Ausweisungen des Landesraumentwicklungsprogramms. Bei der Ausweisung der Vorrangfläche für die Landwirtschaft wird die touristische Entwicklung nachhaltig gehemmt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Tourismusregionen ist nicht gewahrt.
  3. Die Gemeinde Bad Kleinen widerspricht den Festsetzungen des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen nachweislich zu einer Beeinträchtigung der Badewasserqualität des Schweriner Sees, des Landschaftsschutzgebietes „Wallensteingraben“ und des Naturschutzgebietes „Dambecker Seen“ führt.
  4. Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes und der rechtskräftigen Bebauungspläne und begonnene Bauleitplanungen der Gemeinde Bad Kleinen (Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Übernahme bzw. Berücksichtigung der geplanten Änderungen) sind bei den Ausweisungen des LEP zu berücksichtigen bzw. dürfen nicht den bisherigen Planungen zuwiderlaufen. Hier entsteht ein Vertrauensschaden gegenüber den bisherigen Ausweisungen im LEP 2005 und im RREP WM 2011.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung beteiligt die Gemeinden des Amtes Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen an der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV. Beteiligungszeitraum ist vom 07.04. bis zum 04.07.2014. Der Beteiligungszeitraum ist bis zum 30.09.2014 verlängert worden. Der Entwurf des Landesraumentwicklungsprogrammes (LEP) MV ist unter http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal _prod/Regierungsportal/de/vm/Themen/Landes-_und_Regionalentwicklung/Fortschreibung_ Landesraumentwicklungsprogramm/index.jsp

Auf den Internetseiten des Regierungsportals MV zu finden.

 

Allgemeine Hinweise zum LEP 2015:

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (bilaterale und transnationale Verflechtungen im Ostseeraum, Rückgang und Alterung der Bevölkerung, Entwicklung der Stadt- Umland- Räume) für die Entwicklung des Landes seit Inkrafttreten des Landesraumentwicklungsprogramm 2005 bestehen neue Herausforderungen an die Landesraumplanung. Die heutigen Rahmenbedingungen sowie die geänderten rechtlichen Grundlagen erfordern eine Fortschreibung des Programms.

Die Programmsätze des LEP 2015, die durch Landesverordnung zur Verbindlichkeit gebracht werden sind justiziabel.

Im LEP 2005 wurde für die Gemeinde Bad Kleinen gleichrangig Vorbehaltsgebiet Tourismusentwicklungsraum und Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft ausgewiesen.

Diese Grundsätze der Raumordnung sind wiederum auch im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg 2011 festgehalten und fortgeführt. Bad Kleinen hat ihre Planziele diesen Ausweisungen angepasst bzw. danach ausgerichtet. Planungen im Rahmen der Planungshoheit (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) sowie Maßnahmen (Investitionen in Infrastruktur usw.) sind danach ausgerichtet bzw. ausgerichtet worden.

Mit dem Entwurf des LEP 2015 ist es vorgesehen Vorranggebiet Landwirtschaft des gesamten Gemeindegebiets auszuweisen.

Vorranggebiet Landwirtschaft ist nur ein kleiner Teil des Landes M-V, aber vorrangig in Nordwestmecklenburg ausgewiesen. Die Ziele der Nachhaltigkeitspolitik des gesamten Landes M-V werden ausschließlich im Bereich Nordwestmecklenburg getragen. In den Vorranggebieten Landwirtschaft ist der Landwirtschaft Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen einzuräumen. Soweit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in den Vorranggebieten Landwirtschaft den Erhalt und die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion beeinträchtigen, sind diese auszuschließen. Für die Gemeinde Bad Kleinen heißt dies, dass eine Umnutzung von landwirtschaftlich genutzter Fläche zukünftig ausgeschlossen ist, um der Landwirtschaft nicht weitere zu entziehen.

Aufgrund der Planziele der LEP 2015 werden die Belange der Gemeinde Bad Kleinen hinsichtlich einer touristischen Weiterentwicklung und damit verbundene investive Maßnahmen maßgeblich beeinträchtigt. Die touristische Entwicklung und der Bestandsschutz für die Landwirtschaft müssen nebeneinander gewährleistet sein.

Eine Ausgewogenheit zwischen landwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher und touristischer Entwicklung ist somit für den Bereich Bad Kleinen nicht mehr gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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