Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0819

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4

Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

FA  R.S. Umweltdienstleistungen,                                                                                         Roland Seemann, Dorf Mecklenburg, am 19.06.2014 =  151,50 € Sachspende für KITA Dorf

                                                                                                       Meckl. (Eintritt Zoo-Besuch)

 

Unser Heimat Bäcker GmbH,

LILA Bäcker, Pasewalk,                      am   4.07.2014 =  101,30 € Sachspende für KITA Dorf.

                                                                                                        Meckl.(div. Kuchen)

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden entscheiden. Ab einer Wertgrenze über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Loading...