Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0820

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt zum Entwurf des Regionalen Nahverkehrsplans Westmecklenburg Teil A von März 2014 und Teil C nachstehende Stellungnahme:

 

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Dorf Mecklenburg lehnen den Entwurf zum Regionalen Nahverkehrsplan Westmecklenburg Teil A von März 2014 und Teil C ab.

 

Aus Sicht der Gemeinde Dorf  Mecklenburg muss unbedingt eine Trennung von Aufgabenträger und Nahverkehrsbetrieb erfolgen, da die Kontrolle der Aufgabenerfüllung nicht durch den gleichen Träger erfolgen kann, der die Aufgaben zu erfüllen hat.

 

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg vertritt die Auffassung, dass es einen optimierten ÖPNV geben muss, bei dem die Fahrpläne der Verkehrsbetriebe koordiniert werden müssen, um künftig die Doppelung der Fahrstrecken durch die nebeneinanderlaufenden Verkehrsbetriebe zu vermeiden. (Stadtverkehr und Umlandverkehr) Dabei muss eine gegenseitige Anerkennung der Tarife und Fahrscheine gegeben sein.

Weiterhin muss es einen kundenorientierten ÖPNV geben. Dieser muss den Bedürfnissen und Bedarfen der Bürger entsprechen. Davon ableitend sind dann die Fahrten zu planen und durchzuführen.

Als dritten Punkt muss der ÖPNV finanzierbar sein. Finanzierbar sein bedeutet aus Sicht der Gemeinde Dorf Mecklenburg finanzierbar für den Bürger, die Gemeinde und den Landkreis. Dabei darf es nicht zu einer versteckten Erhöhung der Kreisumlage kommen. Durch eine Erhöhung der Kreisumlage werden die Gemeinden zusätzlich belastet und in ihrer Selbstverwaltung weiter eingeschränkt. Die Finanzierbarkeit, ist durch einen neutralen Gutachter zu bestätigen, auch unter der Bedingung der Absenkung  der Fahrpreise sowie der Anschaffung von 15 Bussen und 40 Anrufbussen. Insbesondere ist der Nachweis zu führen wie die Erhöhung der Fahrgastzahlen auf Dauer gesichert werden soll, über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Um diese drei Punkte umzusetzen, bedarf es aus Sicht der Gemeinde Dorf Mecklenburg ein Konzept an deren Erarbeitung neben dem Aufgabenträger alle Verkehrsbetriebe und Bedarfsträger eingebunden werden. Dieses Konzept muss ein Finanzierungskonzept enthalten, welches in dem vorliegenden Entwurf völlig fehlt. Des Weiteren muss aus diesem Konzept entnommen werden können, wie die Umsetzung (sowohl mit Material als auch Personal) erfolgen soll. Auch dieses fehlt in dem Entwurf. In der Gemeinde Dorf Mecklenburg soll es laut dem Entwurf einen Umsteigepunkt als Kreuzung mehrere Buslinien bzw. Angebote geben. Zu den Kosten, wer diesen Umsteigepunkt erstellt/ausbaut bzw. unterhält, sind keine Angaben enthalten. Hierzu muss es konkrete Aussagen zu den Kosten geben, die nicht zu Lasten der Gemeinde Dorf Mecklenburg gehen dürfen.

Um die Praxistauglichkeit dieses Konzeptes zu testen, ist eine stufenweise Einführung /Umsetzung des Konzeptes in Form einer Testphase dringend notwendig, um zuverlässige Informationen zu Fahrgastzahlen und zur Finanzierung des Gesamtkonzeptes zu erhalten. Um alle Verkehrsströme zu bündeln bzw. die Bedarfe zusammenzuführen, ist die Bildung einer „Leitstelle“ unbedingt erforderlich.

 

Das vorliegende Konzept geht aus Sicht der Gemeinde Dorf Mecklenburg zu Lasten des Landkreises Nordwestmecklenburg  und damit über die Kreisumlage zu Lasten der Gemeinde. Von daher kann das vorliegende Konzept nur abgelehnt werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinden des Amtsbereiches wurden mit Schreiben des Landkreises, Nahverkehr Nordwestmecklenburg vom 28.03.2014 über den Entwurf des Regionalen Nahverkehrsplans Westmecklenburg, Teil A und Teil C, mit Fristsetzung zur Stellungnahme bis zum 09.05.2014, in Kenntnis gesetzt.

Bezüglich benannter Terminsetzung ist um Fristverlängerung gebeten worden, welche dem Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen bis zum 13.06.2014 gewährt wurde.

Aufgrund der Kurzfristigkeit war zu diesem Termin eine Beratung in den jeweiligen Gemeindevertretungen nicht mehr realisierbar, so dass in der Sitzung des Amtsausschusses am 15.05.2014 Vertretern jeder Gemeinde entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt wurden.

Der Leiter des Eigenbetriebes Nahverkehr, Stefan Lösel, hat in besagter Sitzung persönlich Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf vorgenommen.

 

hier: Auszug aus der Niederschrift des Amtsausschusses vom 15.05.2014:

… Herr Lüdtke bittet Herrn Lösel, Betriebsleiter des Eigenbetriebes Nahverkehr Nordwestmecklenburg (ENN) des Landkreises Nordwestmecklenburg Ausführungen zum Entwurf des regionalen Nahverkehrsplanes zu machen. Er kritisiert zeitgleich im Namen aller Kommunen die festgelegte Zeitschiene für diesen Entwurf stark.

 

In Form einer Präsentation stellt Herr Lösel den Entwurf vor. Von Seiten der Ausschussmitglieder werden kritische Meinungen geäußert.

Die Gemeinden finden ihre Belange zu wenig im Plan berücksichtigt.

 

Herr Lösel weist nochmals darauf hin, dass die Stellungnahmen der Kommunen sehr ernst genommen werden. Herr Lüdtke fordert alle Bürgermeister auf, entsprechende Stellungnahmen zu erarbeiten. Die Beratung im Amtsausschuss dient der Ersatzmaßnahme aufgrund der kurzen Termine. Es wird eine nochmalige Terminverlängerung beim Landkreis beantragt.

 

Durch Nachfrage bestätigt Herr Lösel, dass:

-          die im Entwurf dargestellten Linienbündelungen, u. a.  Teilbereich „Nachfrageorientiertes Ergänzungsnetz“, erhalten bleiben.

-          es nur einen Entwurf des Nahverkehrsplanes gibt.

-          die Stellungnahmen der Gemeinden, welche nach dem 13.06.2014 beim Landkreis eingehen werden, noch bearbeitet und in die Beratung und Beschlussfassung im Dezember 2014 mit einbezogen werden.

 

Der Entwurf des Regionalen Nahverkehrsplans Westmecklenburg Teil A von März 2014 und Teil C ist über das Internet einsehbar.

Zu öffnen möglichst über mozilla–firefox

http://www.nordwestmecklenburg.de/buerger/verwaltung/kreisverwaltung/eb_nahverkehr/a_meldungen/NVP-Teil-A-und-C.html

 

Ein vollständig ausgedrucktes Exemplar ist auch in der Verwaltung einsehbar.

Vorab auftretende Fragen sind direkt an den Eigenbetrieb Nahverkehr, Herr Lösel, unter Tel. 03841/ 74 93 00 oder per e-mail unter  s.loesel@nv-nwm.de zu richten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: 

„versteckte“ Erhöhung der Kreisumlage

 

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