Beschlussvorlage - VO/GV12/2014-0370

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Barnekow stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde zu.

Die Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2015 In Kraft.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kursivdruck zeigt die Änderungen zur bestehenden Hauptsatzung an.

Der § 8 Entschädigungen erhält aufgrund der  Entschädigungsverordnung M-V vom

27. August 2013 eine Neufassung.

Für die zugelassenen Aufwandsentschädigungen sind die Höchstbeträge im Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung eingearbeitet. (siehe Entsch VO M-V)

Neu mitaufgenommen wurde in die Satzung aus dem § 8 der Abs. 2 der Entsch VO M-V, dass die stellvertretenden Personen des ehrenamtlichen Bürgermeisters eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung monatlich erhalten können, unabhängig davon ob die Vertretung ausgeübt wird. Bisher wurde in der Hauptsatzung der Gemeinde die Zahlung einer Aufwandsentschädigung geregelt bei ausgeübter Vertretung.

In der Gemeinde Barnekow sind per 30.06.2014 591 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Beschluss der Höchstbeträge der Aufwandsentschädigungen steigt im Haushaltsjahr 2015 der finanzielle Bedarf von bisher 8.600 Euro auf ca. 15.200 Euro.

Bei der Ermittlung des Finanzbedarfes wurden 5 Gemeindevertretungssitzungen, 5 Bau- und Sozialausschusssitzungen und 4 Finanzausschusssitzungen angenommen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...