Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0305
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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16.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Reinhard Stieglitz, am 01.08.2014 = 250,00 € Geldspende für Sommer-Erntefest
Holger Herm, am 01.08.2014 = 200,00 € Geldspende für Sommer-Erntefest
U.Fink KG am 11.08.2014 = 250,00 E Geldspende für Sommer-Erntefest
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen,
im Sinne von § 44 KV M-V.