Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde.

Die Änderung tritt zum 01.01.2015 In Kraft.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kursivdruck zeigt die Änderungen zur bestehenden Hauptsatzung an.

Der § 8 Entschädigungen erhält aufgrund der  Entschädigungsverordnung M-V vom 27. August 2013 eine Neufassung.

Für die zugelassenen Aufwandsentschädigungen sind die Höchstbeträge im Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung eingearbeitet. (siehe Entsch VO M-V)

Neu mitaufgenommen wurde in der Satzung aus dem § 8 der Abs. 2 der Entsch VO M-V, dass die stellvertretenden Personen des ehrenamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung monatlich erhalten können, unabhängig davon ob die Vertretung ausgeübt wird. Bisher wurde in der Hauptsatzung der Gemeinde die Zahlung einer Aufwandsentschädigung geregelt bei ausgeübter Vertretung.

 

In der Gemeinde Metelsdorf sind per 30.06.2014 481 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei unveränderter Beschlussfassung und der Annahme von 6 GV Sitzungen und jeweils 2 Ausschusssitzungen steigt der finanzielle Bedarf von bisher 7.500 Euro auf 8.700 Euro im Haushaltsjahr 2015.

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Anlagen

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