Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V

überplanmäßige Aufwendungen und überplanmäßige Auszahlungen

in Höhe von jeweils                            7.600,00 €

für die Ausstattung des Dorfgemeinschaftshauses in Metelsdorf.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Ausstattung des Dorfgemeinschaftshauses standen im Jahr 2014 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 48.300 € zur Verfügung, davon

-   2.000 € für geringwertige Ausstattungsgegenstände

              - 35.300 € für bewegliche Vermögensgegenstände über 410 €

              - 11.000 € für bewegliche Vermögensgegenstände unter 410 €

Diese Haushaltspositionen weisen bereits überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von insgesamt 2.600 € aus. Zur Finanzierung noch fehlender Ausstattung besteht ein zusätzlicher Bedarf an finanziellen Mitteln in Höhe von 5.000 €.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Überplanmäßige Auszahlungen fallen im Produkt 57300-Dorfgemeinschaftshaus bei den Finanzkonten 7238000, 7857100 und 7857200 von insgesamt 7.600 € an. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt aus außerplanmäßigen Einzahlungen durch Grundstücksverkäufe.

Es entstehen überplanmäßige Aufwendungen bei den Produktkonten 57300.5238000 (geringwertige Ausstattung) und 57300.5385310 (Abschreibungen auf GwG) von insgesamt 7.600 €. Eine Deckung der zusätzlichen Aufwendungen kann nicht aufgezeigt werden, da der Ergebnishaushalt der Gemeinde Metelsdorf einen Fehlbedarf ausweist.

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