Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0824

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Dorf Mecklenburg befasst sich mit den inhaltlichen Schwerpunkten der Schulentwicklungsplanung des Planungszeitraumes Schuljahr 2015/16 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 107 Abs. 1 des Schulgesetzes M-V ist der Landkreis für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft sowie für die Planung des gesamten Schulnetzes des Landkreises im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern zuständig. Als Planungsträger hat der Landkreis eine Schulentwicklungsplanung aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben.

Gesetzliche Grundlage ist neben § 107 Abs. 1 des Schulgesetzes M-V die Schulentwicklungsplanungsverordnung vom 04. Oktober 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2012.

Die dort geforderten Inhalte erfordern durch die Gemeinden eine Mitwirkung.

Über die Inhalte der Unterlagen, die der Mitwirkung unterliegen und bereits vorbereitet sind, erfolgt in diesem Ausschuss eine Information und Beratung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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