Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1372

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Gemeinde stellt fest, dass während der Auslegungszeit von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 in der vorliegenden Fassung als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.9 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen hat auf ihrer Sitzung am 19.06.2013 die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 (durch Teilaufhebung) in der Ortslage Hoppenrade beschlossen. Plangrundlage der 3. Änderung ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9 in der Fassung der 2. Änderung.

Aus heutiger Sicht sind die Planungsinhalte des Bebauungsplanes Nr. 9 zur Entwicklung von Gewerbegebieten beidseitig der Straße nach Losten in Hoppenrade nicht mehr umsetzbar. Im Rahmen einer 3. Änderung soll nun der Bebauungsplan Nr. 9 für die als Gewerbegebiet festgesetzten Flächen, einschließlich der diese Flächen begrenzenden Grün- und Ausgleichsflächen, aufgehoben werden.

 

Nach der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 im Juni/ Juli 2014 öffentlich ausgelegt und an die betroffen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme versendet. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer Änderung der Planungskonzeption geführt haben.

Die Gemeindevertretung wird daher gebeten, den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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