Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Nur Beratung

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Antrag auf Förderung der Planungs- und Beratungsleistungen wurde beim Wirtschaftsministerium nach mehrmaliger vorheriger Abstimmung zur Verfahrensweise und zum Fördergegenstand am 03.07.2014 persönlich eingereicht. Das Landesförderinstitut als antragsbearbeitende Stelle wies im Schreiben vom 21.07.14 auf die Neuregelungen im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 1. Juli 2014 hin und forderte die Begründung zum B-Plan nachzureichen und die Zielsetzung zur Entwicklung des Gebietes näher zu definieren. Eine telefonische Nachfrage ergab, dass die im August nachgereichten Unterlagen für die Bestätigung der Zuwendungsfähigkeit nicht ausreichen. Die Textpassagen, die eine Förderung hindern, wurden von der zuständigen Bearbeiterin des LFI markiert (siehe Anlage). Es ist darüber zu beraten, ob das im B-Plan festgeschriebene Entwicklungsziel mit dem Koordinierungsrahmen in Einklang gebracht werden kann. (http://www.lfi-mv.de/cms2/LFI_prod/LFI/content/de/Foerderungen/Infrastrukturfoerderung/_Foerderungen/Gemeinschaftsaufgabe_Verbesserung_der_regionalen_Wirtschaftsstruktur_-_Infrastruktur/index.jsp?&view=734)

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Machbarkeitsstudie steht unter den Vorbehalt der Förderung und kann ohne grundsätzliche Zuwendungszusage des LFI nicht beauftragt werden.

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Anlagen

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