Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1361

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V, außerplanmäßige Ausgaben für die Erneuerung des 5. Bauabschnittes der Straße Losten-Hoppenrade,

 

in Höhe von                             155.400 €.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bad Kleinen hat aufgrund einer mündlichen Förderzusage für das Jahr 2014 die Möglichkeit, den 5. BA des ländlichen Wegebaus Losten – Hoppenrade durchzuführen.

Die Maßnahme soll bis Mitte November 2014 fertiggestellt und abgerechnet sein, dass heißt es muss eine zügige Umsetzung des Projektes erfolgen.

Die Maßnahme ist nicht im Haushalt 2014 geplant.

 

Finanzierung:

Förderung                                   84.800 €

Eigenmittel der Gemeinde          70.600 €

Gesamtkosten                           155.400 €

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auszahlungen Produktkonto:  08/54100.7859004                         155.400 €

 

Deckung:

Förderung (08/54100.6814203)                                                       84.800 €

 

Die Eigenmittel (70.600 €) können lt. Haushaltsplan  zum Teil aus dem positiven Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (56.500 €) gedeckt werden.

Voraussetzung, die geplanten Einzahlungen werden im Jahr 2014 kassenwirksam.

Weitere Deckungsmittel sind z. Z. nicht vorhanden.

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