Beschlussvorlage - VO/GV09/2014-0758

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt

 

in Höhe von                                           5.900,00 Euro

 

zur Finanzierung der Planungskosten, anteilig für das Jahr 2014, für den Ausbau des Gehweges in der Ortsdurchfahrt Groß Krankow entlang der L 031.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bobitz hat mit dem 09.09.2014 eine Planungsvereinbarung mit dem Straßenbauamt Schwerin geschlossen. Die Vereinbarung beinhaltet, den Ausbau der Ortsdurchfahrt Groß Krankow im Zuge der Landesstraße L 031 als Gemeinschaftsmaß-nahme zu realisieren. Der Ausbau des Gehweges ist lt. Vereinbarung durch die Gemeinde zu finanzieren. Die vorläufige Kostenschätzung für den Gehwegausbau beläuft sich über 117.900 €. Die Zahlung der anteiligen Planungskosten in Höhe von 5.900,00 € für das Jahr 2014 wurden mit Abschluss der Vereinbarung fällig.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Gemeinde Bobitz stehen keine liquiden Mittel zur Verfügung. Die Zahlung der fälligen Planungskosten in Höhe von 5.900 € muss aus Kassenkreditmitteln erfolgen.

Die Finanzierung der gesamten Maßnahme ist in keiner Weise gesichert. In welcher Höhe Fördermittel bewilligt werden steht noch nicht fest und ob für den verbleibenden Gemeindeanteil eine Kreditaufnahme genehmigt wird ist fraglich.

 

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