Beschlussvorlage - VO/GV10/2014-0431

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Hohen Viecheln zum 01.01.2010.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Hohen Viecheln hatte bereits am 28.04.2008 die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2010 beschlossen.

Gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalt- und Rechnungswesen (KommDoppikEG M-V), hat jede Gemeinde zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppischen Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung (§§ 2 und 3 des Kommunalprüfungsgesetzes, KPG M-V), hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, die Eröffnungsbilanz am 18.09.2014 geprüft.

Auf der Grundlage des Berichts zur Prüfung der Eröffnungsbilanz und dem erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, der Gemeindevertretung Hohen Viecheln die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 festzustellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  -

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