Beschlussvorlage - VO/GV10/2014-0431
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Hohen Viecheln
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Kämmerei
 
- Bearbeiter:
 - Christiane Kupsch
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Gemeindevertretung Hohen Viecheln 
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 Entscheidung 
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 06.10.2014 
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hohen Viecheln hatte bereits am 28.04.2008 die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2010 beschlossen.
Gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalt- und Rechnungswesen (KommDoppikEG M-V), hat jede Gemeinde zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppischen Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Im Rahmen der örtlichen Prüfung (§§ 2 und 3 des Kommunalprüfungsgesetzes, KPG M-V), hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, die Eröffnungsbilanz am 18.09.2014 geprüft.
Auf der Grundlage des Berichts zur Prüfung der Eröffnungsbilanz und dem erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, der Gemeindevertretung Hohen Viecheln die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 festzustellen.
