Beschlussvorlage - VO/GV03/2014-0313

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Groß Stieten zum 01.01.2010.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Groß Stieten hatte bereits am 09.04.2008 die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2010 beschlossen.

Gemäß §2 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KommDoppikEG M-V), hat jede Gemeinde zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung (§§ 2 und 3 des Kommunalprüfungsgesetzes, KPG M-V), hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, die Eröffnungsbilanz am 22.05.2014 geprüft.

Auf der Grundlage des Berichts zur Prüfung der Eröffnungsbilanz und dem erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, der Gemeindevertretung Groß Stieten die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 festzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:     - 

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