Beschlussvorlage - VO/GV11/2014-0359
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ventschow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Inge Hein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Ventschow
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ventschow
|
Entscheidung
|
|
|
27.10.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V vom 27. August 2013 wird Ihnen zur Beratung eine mögliche Neufassung des § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Ventschow vorgelegt.
Die Einwohnerzahl beträgt zum 30.06.2014 688 Einwohner.
Der Kursivdruck zeigt die Änderungen zum § 8 der derzeit gültigen Hauptsatzung an.
Für die zugelassenen Aufwandsentschädigungen sind die Höchstbeträge im Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung eingearbeitet. (siehe Entsch VO M-V)
Neu mitaufgenommen wurde in der Satzung aus dem § 8 der Abs. 2 der Entsch VO M-V, dass die stellvertretenden Personen des ehrenamtlichen Bürgermeisters eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung monatlich erhalten können, unabhängig davon ob die Vertretung ausgeübt wird. Bisher wurde in der Hauptsatzung der Gemeinde die Zahlung einer Aufwandsentschädigung geregelt bei ausgeübter Vertretung.
Weiterhin besteht die Möglichkeit nach § 14 Abs. 3 der Entsch VO M-V den stellvertretenden Personen des ehrenamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin zusätzlich zur funktionsbezo-genen Aufwandsentschädigung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) zu zahlen.
Des Weiteren wurde mit aufgenommen, geregelt in §3 Abs. 4 der EntschVO M-V, die Möglichkeit der Zahlung von einer funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung bei Ausübung eines konkreten Dienstgeschäftes in Vertretung für den Bürgermeister, zu zahlen an die stellvertretende Person des Bürgermeisters.
Bei Beschlussfassung tritt der § 8 Entschädigungen zum 01.01.2015 In kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Beschluss der Höchstbeträge der Aufwandsentschädigungen steigt im Haushaltsjahr 2015 der finanzielle Bedarf von bisher 10.200 Euro ca. 14.700 Euro. Angenommen wurden 5 Gemeindevertretungssitzungen, 4 Sitzungen des Hauptausschusses und jeweils 4 Bau- und Sozialausschusssitzungen. Weitere Sitzungen erhöhen den finanziellen Bedarf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
30,5 kB
|
