Beschlussvorlage - VO/GV11/2014-0366

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß § 44 Abs. 4

Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Ramona Gabler, Ventschow,  am 25.08.2014 =   300,00 € Geldspende für Sporthall

                                                                                             Ventschow

Glaszentrum Wismar GmbH, am 29.08.2014 = 1.679,03 € Sachspende für Fußboden

                                                                                             Sporthalle Ventschow

Tiefbau Olaf Schröder,           am 09.09.2014 =    200,00 € Geldspende für Sporthalle

                                                                                              Ventschow

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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