Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1397

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt, für das Gebiet : Ortslage/

   Gemarkung Niendorf, Flur 1, Flurstücke- Nr. 92 (teilw.), 93/1 (teilw.), 94/4 (teilw.), 95, 97, 98/1, 99,

   100 (teilw.) und 111 (teilw.), die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der räumliche Geltungsbereich

   umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha.

 

   Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

1. Schaffung der bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende

    Bebauung im östlichen Teil der Ortslage Niendorf, im Bereich der Straße „ Am Steindamm “.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen

    gebilligt.

3. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind öffentlich auszulegen und die berührten         

    Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und über die öffentliche

    Auslegung zu benachrichtigen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des B- Planes soll die zukünftige Bebauung im östlichen Teil des Ortes Niendorf städtebaulich geordnet werden. Die Notwendigkeit der Überplanung resultiert aus der Feststellung des Landkreises, dass der betreffende Bereich so abgesetzt vom Bebauungszusammenhang steht, dass die Zulässigkeit von Vorhaben nicht nach § 34 BauGB, d.h. innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, beurteilt werden kann.

Da sich die Gemeinde bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanung für eine Einbeziehung der Siedlungsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Niendorf entschieden hat,

können mit der Aufstellung des B- Planes die hierfür notwendigen planungsrechtlichen

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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