Beschlussvorlage - VO/GV10/2014-0433
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 "Uferzone" in Hohen Viecheln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Hohen Viecheln
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Vorberatung
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10.11.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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15.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln beschließt den Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 10 „Uferzone“ in Hohen Viecheln.
2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1
BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.10.2013 die Aufstellung des B- Planes beschlossen, mit dem folgende Planungsziele verfolgt werden:
- Erhaltung und Verbesserung des Gestaltungswertes der Uferzone am Schweriner See,
- Sicherung baurechtlich relevanter Änderungen der Bestandsbebauung, was auch teilweise
Nutzungsänderungen und Nutzungserweiterungen einschließt,
- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Gesamtanlage,
- Ausbau der Uferzone für eine weitere touristischen Nutzung,
- Erhöhung der Qualität und Attraktivität vorhandener baulicher Anlagen,
- Klarstellung der planungsrechtlichen Situation durch Überplanung des touristisch genutzten Areals,
Mit der vorliegenden 1. Planfertigung soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
