Beschlussvorlage - VO/GV10/2014-0433

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln beschließt den Vorentwurf des

    Bebauungsplanes Nr. 10 „Uferzone“ in Hohen Viecheln.

 

2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1   

    BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

 

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und  

    sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

    werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.10.2013 die Aufstellung des B- Planes beschlossen, mit dem folgende Planungsziele verfolgt werden:

 

- Erhaltung und Verbesserung des Gestaltungswertes der Uferzone am Schweriner See,

- Sicherung baurechtlich relevanter Änderungen der Bestandsbebauung, was auch teilweise

  Nutzungsänderungen und Nutzungserweiterungen einschließt,

- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Gesamtanlage,

- Ausbau der Uferzone für eine weitere touristischen Nutzung,

- Erhöhung der Qualität und Attraktivität vorhandener baulicher Anlagen,

- Klarstellung der planungsrechtlichen Situation durch Überplanung des touristisch genutzten Areals,

 

Mit der vorliegenden 1. Planfertigung soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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