Beschlussvorlage - VO/GV09/2014-0768
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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17.11.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bobitz hatte bereits am 21.04.2008 die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2010 beschlossen.
Gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KommDoppikEG M-V), hat jede Gemeinde zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppischen Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Im Rahmen der örtlichen Prüfung (§§ 2 und3 des Kommunalprüfungsgesetzte, KPG M-V), hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, die Eröffnungsbilanz am 23.10.2014 geprüft.
Auf der Grundlage des Berichts zur Prüfung der Eröffnungsbilanz und dem erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, der Gemeindevertretung Bobitz die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 festzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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103,4 kB
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