Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0865

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg bestimmt den Tag der Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der gemeinde Dorf Mecklenburg auf Sonntag, den 01.03.2015. Die eventuell notwendige Stichwahl findet am Sonntag, den 15.03.2015 statt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V ist eine Neuwahl durchzuführen, „wenn eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister … vorzeitig aus dem Amt ausscheidet“. Diese Sachlage ist mit dem Tod des bisherigen Amtsinhabers, Herrn Peter Sawiaczinski, eingetreten.

 

Gemäß § 45 Abs. 2 LKWG M-V ist der Tag der kommunalen Wahl durch die Gemeindevertretung zu bestimmen. Dabei ist gemäß Abs. 3 Satz 3 dieser Vorschrift zu beachten, dass die Bürgermeisterwahl spätestens fünf Monate nach Feststellung der Notwendigkeit der Wahl durchzuführen ist.

 

Die Feststellung der Notwendigkeit der Wahl gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 LKWG M-V erfolgte durch den Gemeindewahlleiter am 04.11.2014. Damit wäre bis zum 04.04.2015 die Bürgermeisterneuwahl in der Gemeinde Dorf Mecklenburg durchzuführen. Der vorgeschlagene Wahltag liegt somit in der gesetzlich vorgegebenen Frist.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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