Informationsvorlage - VO/GV11/2014-0374

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ventschow hat am 01.09.2014 mit Beschluss VO/GV11/2014-0361 festgelegt, keine langjährige Nutzungsvereinbarung mit der SG Ventschow e.V. abzuschließen.

Es wurde darum gebeten, Nutzungsverträge anderer Sportvereine zu besorgen, die als Muster für Ventschow verwandt werden können. Diese befinden sich in der Anlage.

(Nutzungsvereinbarungen der Gemeinden Bad Kleinen und Bobitz)

 

 

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Anlagen

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