Beschlussvorlage - VO/GV02/2014-0489
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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02.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Otto Dörner, Kies u. Umwelt GmbH, am 26.09.2014 = 250,00 Geldspende für
Gemeindekalender
Peter Illner, Levetzow, am 13.09.2014 = 200,00 Sachspende (Spanferkel)
für Erntefest
Stephan Schulz, Kegelbahn, am 13.09.2014 = 130,00 Sachspende (Werbung)
für Erntefest
ITS Wismar, am 24.09.2014 = 200,00 Geldspende für KITA Lübow
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 bis 1.000 kann der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden entscheiden. Ab einer Wertgrenze über 1.000 entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
