Beschlussvorlage - VO/GV02/2014-0489

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Otto Dörner, Kies u. Umwelt GmbH, am 26.09.2014 =  250,00 € Geldspende für

                                                                                                      Gemeindekalender

Peter Illner, Levetzow,                      am 13.09.2014 =  200,00 € Sachspende (Spanferkel)

                                                                                                      für Erntefest

Stephan Schulz, Kegelbahn,            am 13.09.2014 =  130,00 € Sachspende (Werbung)

                                                                                                      für Erntefest

ITS Wismar,                                      am 24.09.2014 =  200,00 € Geldspende für KITA Lübow

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden entscheiden. Ab einer Wertgrenze über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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