Beschlussvorlage - VO/GV02/2014-0497

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lübow beschließt, unter Beachtung der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung – SEPVO M-V) vom 04.Oktober 2005, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Dezember 2012, folgende Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020:

 

1.      Fortführung der Grundschule Lübow für den gesamten Planungszeitraum und darüber hinaus.

2.      Die Beibehaltung des bestehenden Schuleinzugsbereiches für die Grundschule Lübow unter Beibehaltung des Elternwunsches auf Beschulung in der Grundschule Lübow für die Kinder aus den Gemeinden Jesendorf und Ventschow für den Planungszeitraum und darüber hinaus.

3.      Die Beibehaltung des Status „Kleine Grundschule auf dem Lande“ zur weiteren Erhaltung des Grundschulstandortes.

4.      Die Berücksichtigung der umgesetzten Maßnahmen nach § 39a des Schulgesetzes M-V bei der Schulentwicklungsplanung.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 107 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land M-V, in Verbindung mit der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in M-V vom 04. Oktober 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2012, ist für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 für den Landkreis Nordwestmecklenburg eine neue Schulentwicklungsplanung aufzustellen.

Durch den Landkreis ist die Gemeinde Lübow als Träger der Grundschule Lübow aufgefordert worden, die entsprechende Zuarbeit zu leisten und eine Stellungnahme abzugeben.

Zur Erstellung der Zuarbeit wurden folgende Unterlagen genutzt.

Die statistisch nachgewiesenen Geburtenzahlen der jeweiligen Geburtsjahrgänge und die am 28.Juli 2014 vorhandenen Kinder der jeweiligen Geburtsjahrgänge entsprechend dem Melderegister.

Die Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik der jeweiligen Einschulungsjahre.

Die Aufteilung der Schülerströme von den Gemeinden einschließlich der Gemeinden mit Wahlmöglichkeit.

Die Schulraum- und Sportflächenbilanzen mit den Investitionen seit der letzten Schulentwicklungsplanung 2006.

Das Schulkonzept der Grundschule Lübow.

 

 

Zu 1.:

Aufgrund der aus den verwendeten Unterlagen erarbeiteten Daten und der Zukunftsplanung für die Schule beantragt die Gemeinde Lübow als Träger der Grundschule die Fortführung der Grundschule Lübow bis zum Ende der Zeitraumes der Schulentwicklungsplanung und darüber hinaus.

In den Jahren 2006 bis 2009 hat die Gemeinde Lübow für die Neugestaltung, Umbau und Sanierung und die Ausstattung der Schule und Sporthalle Investitionen in Höhe von 14.749,28 € getätigt.

Diese hohen Investitionen rechtfertigen den weiteren Bestand der Grundschule Lübow.

Die Gemeinde Lübow trägt, auch bereits aufgrund ihres Profils als überwiegend als Wohnstandortes ausgebaute Gemeinde, die Verantwortung, allen Schülern der Gemeinde ein entsprechendes Angebot an schulischer Bildung im Grundschulbereich anzubieten und diesen vorzuhalten. Gerade der geringe Anteil an Grundschülern, die Privatschulen besuchen, zeigt, dass der Schulstandort von den Eltern und Schülern angenommen wird.

 

Zu 2.:

Der Schuleinzugsbereich der Gemeinde Lübow erstreckt sich auf den Ort Lübow und auf alle Ortsteile.

Die Eltern der Gemeinden Jesendorf und  Ventschow haben das Wahlrecht auf eine  Beschulung Ihrer Kinder in der Grundschule Lübow. Aus der Gemeinde Jesendorf haben bereits 10 Eltern für das kommende Schuljahr Ihren Bedarf angemeldet.

 

Zu 3.:

Seit 14.05.2009 ist die Grundschule Lübow eine „Kleine Grundschule auf dem Lande“.  Trotzdem besuchen mindestens 20 Schüler die Eingangsklassen. Es  ist aber erforderlich,  die Wahlgemeinden zu behalten, um die Schülerzahl zu erreichen.

Beim Besuch einer anderen Grundschule würden die zulässigen Schulwegzeiten für Grundschüler regelmäßig überschritten werden, sodass der Ausnahmetatbestand vorliegt. Dies wurde bereits bei der Beantragung „Kleine Grundschule auf dem Lande“ nachgewiesen.

 

Zu 4.:

Die Schule Lübow arbeitet ständig am Schulprogramm und evaluiert dieses. In der Schule finden Schultraditionen statt, wie zum Beispiel Drachenfest, Grundschulfahrt und Sommerfest.

In der Schule ist eine Bücherei vorhanden, die ständig genutzt werden kann, ein großartiges Schulgelände mit Schulgarten und modernen Sport-und Spielanlagen.

Durch ein vorhandenes Computerkabinett ist ein computergestützter Unterricht in allen Fächern möglich.

Die Gestaltung von Kunst-, Musik- und Werkräumen werden durch Kinder und Lehrer vorgenommen. Flure und Ecken erhalten zu jeder Jahreszeit und zu den verschiedenen Anlässen ein neues Gesicht.

Die Schule arbeitet sehr eng mit der Kita in Kooperation zusammen. Aufgrund der räumlichen Nähe ist ein ständiger Kontakt möglich.

Weiterhin hat die Grundschule Lübow einen Kooperationsvertrag mit den Grundschulen Bobitz und Dorf Mecklenburg, auf dessen Grundlage sich die Schulen regelmäßig austauschen und zusammenarbeiten.

Durch die Zusammenarbeit mit der Förderschule Neukloster ist es der Grundschule Lübow möglich, ihre Schüler intensiv zu fördern und im Rahmen der Inklusion auch Schüler mit Lernschwierigkeiten zu beschulen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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