Beschlussvorlage - VO/GV02/2014-0499
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes M-V zur Verpflegung als integraler Bestandteil des Leistungsangebotes der Kindertagesstätte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Lübow
|
Vorberatung
|
|
|
27.11.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Lübow
|
Entscheidung
|
|
|
02.12.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lübow berät das vorliegende Verpflegungskonzept der Kindertagesstätte Lübow und beschließt:
1. Die Erteilung der Zustimmung zum vorliegenden Konzept der Vollverpflegung als Bestandteil des pädagogischen Konzeptes.
2. Vertragspartner für die Ganztagsverpflegung für die Gemeinde Lübow als Träger der Kindereinrichtung wird die Firma Kinder und Schulspeisung Lübow.
3. Zukünftige Veränderungen der Verpflegungskosten für die Kindertagesstätte werden ohne weiteren Beschluss der Gemeindevertretung als Träger der Einrichtung Bestandteil des bestehenden Vertrages mit den Personensorgeberechtigten.
4. Die Abrechnung der Verpflegungskosten mit den Personensorgeberechtigten erfolgt tag genau.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) 2013 wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2015 die Verpflichtung für die Träger der Kindertagesstätten eingeführt, eine vollwertige und gesunde Verpflegung während der gesamten Betreuungszeit anzubieten. Die Vollverpflegung in den Kindertagesstätten ist als integraler Bestandteil eingeführt worden. Damit ist die Vollverpflegung ab dem 01.01.2015 ein von den Eltern nicht abwählbarer untrennbarer Bestandteil der anderen Aufgaben zu Bildung, Erziehung und Betreuung und damit des pädagogischen Konzeptes.
Für die Träger der Kindereinrichtungen besteht die Pflicht, eine Ganztagsverpflegung für die Kinder in der Einrichtung anzubieten.
Der Gesetzgeber überlässt die Umsetzung der Vollverpflegung und die Form der Abrechnung dem Träger der Einrichtung.
Die Umsetzung ist im Konzept beschrieben.
Die Kindertagesstätte Lübow hat sich für die Ganztagsverpflegung durch einen Caterer, der Firma Kinder und Schulspeisung entschieden. Dieser Anbieter hat bisher auch das Mittagessen für die Kinder der Einrichtung geliefert.
Ab dem 01.01.2015 wird der Träger der Einrichtung, die Gemeinde Lübow, Vertragspartner der Firma Kinder und Schulspeisung für die Lieferung der gesamten Verpflegung der Kita. Folglich rechnet die Gemeinde Lübow als Träger der Kindereinrichtung die Elternbeiträge im Sinne des § 21 Abs.1 Satz 2 einschließlich der Verpflegungskosten mit den Eltern ab. Damit müssen auch bestehende Bezuschussungen der Verpflegungskosten durch das Jugendamt oder Übernahmen durch Bildung und Teilhabe durch den Träger der Einrichtung mit den einzelnen Leistungsträgern abgerechnet werden.
Die Abrechnung erfolgt rückwirkend und tag genau.
Da in der Vergangenheit bereits eine taggenaue Abrechnung der Kosten der Mittagsverpflegung erfolgt ist, erfordert die taggenaue Abrechnung keinerlei Mehraufwand für die Kindertagesstätte.
Die Eltern wurden in die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung zur Vollverpflegung mit einbezogen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
230,2 kB
|
