Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1430
Grunddaten
- Betreff:
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Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg für die Regionale Schule mit Grundschule "Am Schweriner See" Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Vorberatung
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12.11.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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03.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, unter Beachtung der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung SEPVO M-V) vom 04. Oktober 2005, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Dezember 2012, folgende Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020:
1. Die Fortführung der Regionalen Schule mit Grundschule Am Schweriner See Bad Kleinen für den gesamten Planungszeitraum und darüber hinaus.
2. Die Beibehaltung des bereits bestehenden Schuleinzugsbereiches für die Regionale Schule mit Grundschule Am Schweriner See Bad Kleinen für den Planungszeitraum.
3. Die Anerkennung des Ausnahmetatbestandes für unzumutbar lange Schulwegzeiten für Regionalschüler.
4. Die Berücksichtigung der umgesetzten Maßnahmen nach § 39 Ganztagsschulen und Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an der selbständigen Schule nach § 39a bei der Prüfung der Bestandsfähigkeit der Schule.
5. Die Berücksichtigung der Maßnahmen zur Aufnahme behinderter Kinder im Grundschulbereich und die dafür geplanten Maßnahmen im Regionalschulbereich und die Schaffung eines Alleinstellungsmerkmales für diese Kinder.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 107 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land M-V, in Verbindung mit der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in M-V vom 04. Oktober 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2012, ist für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 für den Landkreis Nordwestmecklenburg eine neue Schulentwicklungsplanung aufzustellen.
Durch den Landkreis ist die Gemeinde Bad Kleinen als Träger der Regionalen Schule mit Grundschule Am Schweriner See aufgefordert worden, die entsprechende Zuarbeit zu leisten und eine Stellungnahme abzugeben.
Zur Erstellung der Zuarbeit wurden folgende Unterlagen genutzt.
Die statistisch nachgewiesenen Geburtenzahlen der jeweiligen Geburtsjahrgänge und die am 28. Juli 2014 vorhandenen Kinder der jeweiligen Geburtsjahrgänge entsprechend dem Melderegister.
Die Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik der jeweiligen Einschulungsjahre.
Die Schulraum- und Sportflächenbilanzen mit den Investitionen seit der letzten Schulentwicklungsplanung 2006.
Die Schülerströme im Grundschulbereich zu den Schulen in freier Trägerschaft und zu den Schulen mit Spezialisierungen in LRS, SPH, DFK u.s.w.
Die Schülerströme im Regionalschulbereich ab Klasse 5 aufgrund der freien Schulwahl.
Die Schulwegzeiten der Schüler zu ihrer Regionalen Schule Bad Kleinen.
Das Schulkonzept der Regionalen Schule mit Grundschule Am Schweriner See.
Zu 1.:
Aufgrund der aus den verwendeten Unterlagen erarbeiteten Daten und der Zukunftsplanung für die Schule beantragt die Gemeinde Bad Kleinen als Träger der Regionalen Schule mit Grundschule die Fortführung Regionalen Schule mir Grundschule Am Schweriner See bis zum Ende der Zeitraumes der Schulentwicklungsplanung und darüber hinaus.
Die Gemeinde Bad Kleinen ist ein Grundzentrum. Als Grundzentrum muss die Gemeinde Bad Kleinen eine entsprechende Infrastruktur vorhalten. Dazu gehören u.a. neben der Kindertagesstätte und dem Jugendclub auch eine Grundschule und Regionalschule. Diese sind erforderlich, um junge Familien ideale Bedingungen zur Ansiedlung zu geben und diese Familien in der Gemeinde zu binden und einzubeziehen.
Aus diesem Grunde hat die Gemeinde Bad Kleinen auch eine Erweiterung des B-Plangebietes vorgenommen. Dort können zukünftig weitere 37 Eigenheime gebaut werden und damit unter anderem den Schulstandort Bad Kleinen mit festigen.
Im investiven Bereich hat die Gemeinde Bad Kleinen in den Jahren von 2006 bis 2014 insgesamt rund 900.000 Euro an Eigenmitteln in den Neubau der Sporthalle, den Umbau der Sportanlagen, den Neubau der Mensa, in den Umbau der Schule und in die Ausrüstung und Ausstattungen der Schule und der dazugehörigen Einrichtungen investiert.
Zu 2.:
Die Regionale Schule ist derzeit Einzugsbereich für die Gemeinden Bad Kleinen selbst, für Hohen Viecheln und zusätzlich für die Regionalschüler aus den Gemeinden Bobitz, Dorf Mecklenburg, Groß Stieten, Metelsdorf und Lübow. Das soll auch so beibehalten werden. Gerade im Schuljahr 2014/2015 hat sich gezeigt, dass die Schüler aus Bobitz verstärkt den Regionalschulteil der Schule nachgefragt haben und jetzt die Schule in Bad Kleinen besuchen. Die Schulleitung geht davon aus, dass sich dieser Trend aufgrund des weiterentwickelten Schulprogrammes und der intensiven Öffentlichkeitsarbeit und des guten Rufes der Schule fortsetzen wird und dass die Arbeit der vergangen Jahre anfängt, sich auszuzahlen.
Zu 3.:
Im Falle des Besuches einer anderen Schule würden bei den Schulwegzeiten unzumutbar lange Schulwege entstehen, die die Gemeinde im Falle der Notwendigkeit nachweisen würde.
Zu 4.:
Die Schule Bad Kleinen hat ein umfangreiches Schulprogramm nach dem sie arbeitet und das sie ständig evaluiert.
Seit dem Schuljahr 2011/2012 arbeitet die Schule als gebundene Ganztagsschule, davor seit 2004 als offene Ganztagsschule. Die Schule bietet in dem Rahmen ihren Schülern ein umfangreiches Programm an Aktivitäten an. Daran können bereits die Schüler der 4. Klassen teilnehmen. Dazu gehören unter anderem künstlerische Kurse, Sportkurse, musikalische Kurse, Tanzkurse, Präventionsangebote, Niederdeutsch u.v.a.
Dabei arbeitet die Schule eng mit Kooperationspartnern zusammen wie z.B. der DLRG, der Polizei, dem VfBJ Tressow e.V. Bildungsverein, dem ALV, dem Jugendclub, der Feuerwehr, dem SV Bad Kleinen, dem Verein Freunde der Kinder und den Musikschulen zusammen. Außerdem betreibt die Schule eine enge Kooperation mit der Kindertagesstätte.
Zu 5.:
Im März 2010 hat die Gemeinde Bad kleinen den Beschluss gefasst, der Beschulung eines behinderten Kindes als integrative Beschulung zuzustimmen. Dazu hat die Gemeinde Bad Kleinen in der Grundschule umfangreiche Bauarbeiten durchgeführt. An die Zwischentreppen wurden Treppenlifte gebaut, vom Erdgeschoss in das 1. Stockwerk wurde ein Fahrstuhl eingebaut. Im Regionalschulteil laufen derzeit weitere Bautätigkeiten und bereiten den Einbau eines Fahrstuhles in die einzelnen Etagen der Schule vor. Damit schafft sich die Gemeinde ein Alleinstellungsmerkmal und kann aus dem Umfeld auch Kinder mit leichteren Behinderungen aufnehmen. Bisher hat die Gemeinde Bad Kleinen in der Grundschule dafür rund 55.000 Euro investiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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