Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I.        Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen fasst den Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

II.       Die Planungsziele werden wie folgt formuliert:

 

Für die Ortslage Bad Kleinen:

1.      Anpassung an die Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 20, Ausweisung von WA-Gebiet.

2.      Anpassung an die Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 20. Ausweisung von Wochenendhausgebiet.

3.      Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22. Berücksichtigung von Sondergebieten anstelle Wohnbaufläche.

4.      Anpassung des Bereiches „Ziegenwiese“, der bisher nicht genehmigt ist im Flächennutzungsplan

5.      Anpassung an Ziele der Bahnentwicklung.

 

Für die Ortslage Gallentin:

1.      Anpassung an die Ziele im Ortszentrum. Ausweisung von Sondergebieten und Wohnbauflächen anstelle bisheriger Grünflächen und einer Sonderbaufläche für Erholung.

2.      Ausweisung von landwirtschaftlicher Fläche auf bisher nicht zur Genehmigung beantragter Fläche.

3.      Ausweisung von landwirtschaftlicher Fläche auf bisher nicht zur Genehmigung beantragter Fläche.

4.      Ausweisung von landwirtschaftlicher Fläche auf nicht genehmigter Fläche eines Sondergebietes Erholung.

 

III.      Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dem Beschluss sind auch die bisher vorgesehenen Änderungsbereiche bekannt zu geben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bad Kleinen verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem Sachthema Wind.

Im Zusammenhang mit der Überprüfung der gemeindlichen Planungsziele und unter Berücksichtigung geänderter und in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne stellt die Gemeinde Bad Kleinen die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes auf.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll maßgeblich die Änderungen im Bestand und die Änderungen in den Planungszielen für die Ortslagen Bad Kleinen und Gallentin berücksichtigen.

 

Für Bad Kleinen geht es maßgeblich um:

-          Anpassung an die Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 20 durch Ausweisung von WA-Gebieten (1) und Sondergebieten für Wochenendhäuser (2).

-          Darüber hinaus geht es um die Anpassung an die Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 22. Anstelle von Wohnbauflächen und Grünflächen sollen Sondergebiete und Grünflächen ausgewiesen bzw. dargestellt werden (3).

-          Darüber hinaus ist eine Anpassung im Bereich des Bebauungsplanes „Ziegenwiese“ erforderlich. Hier ist der Flächennutzungsplan bisher nicht genehmigt worden (4).

-          Für den Bahnbereich wird eine Änderung der Flächenausweisungen wohl erforderlich. Hier werden derzeit Abstimmungen mit dem Eisenbahnbundesamt geführt. Der Flächennutzungsplan wird auf diese Änderungsabsichten eingehen und entsprechende Ergänzungen im Erläuterungsbericht berücksichtigen. Bisher vorliegende Planungsabsichten sollen einbezogen werden (5).

 

Für Gallentin geht es maßgeblich um:

-          Für die Ortslage Gallentin verhält es sich ebenso, dass der Flächennutzungsplan auch in bisher nicht genehmigten Teilen genehmigt werden soll.

Darüber hinaus sollen laufende Planungen bzw. realisierte Planungen berücksichtigt werden.

-          Mit der Teilfläche 1 werden die Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 14.A berücksichtigt sowie die bereits realisierte Bebauung im Zusammenhang mit Satzungen (1).

-          Darüber hinaus werden nicht genehmigte Flächen bzw. nicht zur Genehmigung beantragte Flächen betrachtet. Hier geht die Zielsetzung in landwirtschaftliche Nutzung (Teilflächen 2, 3, 4 der Übersicht).

Das Aufstellungsverfahren ist als zweistufiges Verfahren durchzuführen.

Die Durchführung einer Prüfung der Umweltbelange ist erforderlich. Hier ist maßgeblich auf die Erkenntnisse auch aus den Bauleitplanverfahren, so vorliegend, zurückzugreifen.

 

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