Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-211
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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03.09.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, Fremdenverkehrsentwicklung und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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18.08.2008
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Beschlussvorschlag
I.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen fasst den Beschluss über die
Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.
II. Die Planungsziele werden wie folgt formuliert:
Für die Ortslage Bad Kleinen:
1. Anpassung an die Ziele des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 20, Ausweisung von WA-Gebiet.
2. Anpassung an die Ziele des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 20. Ausweisung von Wochenendhausgebiet.
3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22. Berücksichtigung
von Sondergebieten anstelle Wohnbaufläche.
4. Anpassung des Bereiches „Ziegenwiese“,
der bisher nicht genehmigt ist im Flächennutzungsplan
5. Anpassung an Ziele der Bahnentwicklung.
Für die Ortslage Gallentin:
1. Anpassung an die Ziele im Ortszentrum. Ausweisung von
Sondergebieten und Wohnbauflächen anstelle bisheriger Grünflächen und einer
Sonderbaufläche für Erholung.
2. Ausweisung von landwirtschaftlicher Fläche auf bisher
nicht zur Genehmigung beantragter Fläche.
3. Ausweisung von landwirtschaftlicher Fläche auf bisher
nicht zur Genehmigung beantragter Fläche.
4. Ausweisung von landwirtschaftlicher Fläche auf nicht
genehmigter Fläche eines Sondergebietes Erholung.
III. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dem Beschluss sind auch die bisher vorgesehenen
Änderungsbereiche bekannt zu geben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bad Kleinen verfügt über einen wirksamen
Flächennutzungsplan und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Zusammenhang mit dem Sachthema Wind.
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der gemeindlichen
Planungsziele und unter Berücksichtigung geänderter und in Aufstellung befindlicher
Bebauungspläne stellt die Gemeinde Bad Kleinen die 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes auf.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll
maßgeblich die Änderungen im Bestand und die Änderungen in den Planungszielen
für die Ortslagen Bad Kleinen und Gallentin berücksichtigen.
Für Bad Kleinen geht es maßgeblich um:
-
Anpassung an die Ziele
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 20 durch Ausweisung von
WA-Gebieten (1) und Sondergebieten für Wochenendhäuser (2).
-
Darüber hinaus geht es
um die Anpassung an die Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
Nr. 22. Anstelle von Wohnbauflächen und Grünflächen sollen Sondergebiete und
Grünflächen ausgewiesen bzw. dargestellt werden (3).
-
Darüber hinaus ist eine
Anpassung im Bereich des Bebauungsplanes „Ziegenwiese“
erforderlich. Hier ist der Flächennutzungsplan bisher nicht genehmigt worden
(4).
-
Für den Bahnbereich
wird eine Änderung der Flächenausweisungen wohl erforderlich. Hier werden
derzeit Abstimmungen mit dem Eisenbahnbundesamt geführt. Der
Flächennutzungsplan wird auf diese Änderungsabsichten eingehen und
entsprechende Ergänzungen im Erläuterungsbericht berücksichtigen. Bisher
vorliegende Planungsabsichten sollen einbezogen werden (5).
Für Gallentin geht es maßgeblich um:
-
Für die Ortslage
Gallentin verhält es sich ebenso, dass der Flächennutzungsplan auch in bisher
nicht genehmigten Teilen genehmigt werden soll.
Darüber hinaus sollen laufende Planungen bzw.
realisierte Planungen berücksichtigt werden.
-
Mit der Teilfläche 1
werden die Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 14.A
berücksichtigt sowie die bereits realisierte Bebauung im Zusammenhang mit
Satzungen (1).
-
Darüber hinaus werden
nicht genehmigte Flächen bzw. nicht zur Genehmigung beantragte Flächen
betrachtet. Hier geht die Zielsetzung in landwirtschaftliche Nutzung
(Teilflächen 2, 3, 4 der Übersicht).
Das Aufstellungsverfahren ist als zweistufiges
Verfahren durchzuführen.
Die Durchführung einer Prüfung der Umweltbelange ist
erforderlich. Hier ist maßgeblich auf die Erkenntnisse auch aus den
Bauleitplanverfahren, so vorliegend, zurückzugreifen.
