Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0858

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Sparkasse MNW,             am 16.10.2014 =  200,00 € Geldspende für Baum zum Weltspartag

 

Wohnungsgesellschaft

Dorf Mecklenburg,           am 17.10.2014 =  300,00 € Geldspende für FFw Dorf Mecklenburg

 

PDZ-Danny Schulz,         am 14.10.2014 =  207,00 € Sachspende für KITA Dorf Mecklenburg

                                                                                     (div. Kleinmöbel)

 

Transportunternehmen

Reinhard Kraatz,             am 20.10.2014 =  133,88 € Sachspende für Parkplatz Sporthalle

                                                                                    (Transport von Mutterboden)

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-v, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden entscheiden. Ab einer Wertgrenze über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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