Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0858
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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09.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Sparkasse MNW, am 16.10.2014 = 200,00 Geldspende für Baum zum Weltspartag
Wohnungsgesellschaft
Dorf Mecklenburg, am 17.10.2014 = 300,00 Geldspende für FFw Dorf Mecklenburg
PDZ-Danny Schulz, am 14.10.2014 = 207,00 Sachspende für KITA Dorf Mecklenburg
(div. Kleinmöbel)
Transportunternehmen
Reinhard Kraatz, am 20.10.2014 = 133,88 Sachspende für Parkplatz Sporthalle
(Transport von Mutterboden)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-v, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 bis 1.000 kann der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden entscheiden. Ab einer Wertgrenze über 1.000 entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
